Gesellenbetriebe

Ein Gesellenbetrieb bezeichnet die Gründung einer handwerklichen Firma mit Voraussetzung einer Meisterpflicht. Die Gründung vieler Handwerksbetriebe obliegt der Pflicht einer Meisterprüfung des Gründers in Handwerksbereich. Der Nachweis einer Meisterprüfung im handwerklichen Bereich erscheint in Form eines Meisterbriefs. Mit dem Meisterbrief wird dem Meister/Gründer fachtechnische und kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Kenntnisse zugesprochen. Nach einer erfolgreichen Meisterprüfung und dem Erhalt eines Meisterbriefes, kann der Meister/Gründer nun einen Betrieb eröffnen.

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