Winterdienst Norderstedt

Beseitigung von Eis und Schnee in Norderstedt

Schnee- und Eisbeseitigung bedeutet Verantwortung! Besonders beim plötzlichen Blitzeis passieren viele Unfälle, weil niemand mit der Glätte rechnet. Nach einem Unfall stellt sich für Fußgänger und Autofahrer schnell die Frage: Wer haftet nun bei Glatteisunfällen?

Wann und wo muss geräumt werden? Wer streut die Fußwege?

Jeder Eigentümer in Norderstedt ist verpflichtet, schon ab 7 Uhr morgens seine Gehwege frei zu halten. Gehwege müssen, wenn die Temperaturen eisig bleiben, mehrmals am Tag gestreut werden. Im Schadensfall muss ein Gericht entscheiden, ob und in welchen zeitlichen Abständen der Bürgersteig hätte gestreut werden sollen. Wer für das Räumen zuständig ist, haftet auch bei einem Unfall. Verantwortlich für die Schnee- und Eisbeseitigung ist in erster Linie immer der Eigentümer oder Vermieter. Selbst wenn die Winterpflichten Mietern übertragen sind, bleibt der Vermieter mit verantwortlich. Er muss überwachen, ob die Mieter ihre Pflichten der Schnee- und Eisbeseitigung ordnungsgemäß erfüllen.

Streusalz sollte nicht verwendet werden. Besser für die Umwelt sind Granulat und Sand. Öffentliche Gehwege werden von den Städten geräumt und gestreut. Das gilt für Bürgersteige, die an Spielplätzen, Parks, Grünanlagen und öffentlichen Parkplätzen vorbei führen.

Unsere Winterdienstleistungen für Norderstedt und Henstedt-Ulzburg im Überblick

  • Schnee und Eisbeseitigung
  • Schneebeseitigung
  • Streudienst
  • Winterräumdienst
  • Parkplatz-Räumdienst
  • Gebäudereinigung mit Winterdienst

Wir sorgen für geräumte Wege, Parkplätze und Flächen auf Ihrem Betriebsgelände sowie für Ihre Schnee- und Eisräumpflichten gegenüber der Stadt. Darüber hinaus erfüllen wir den Winterdienst für alle Bereiche, die von der Allgemeinheit genutzt werden – Winterdienste Norderstedt und Henstedt-Ulzburg.

Unser gut ausgerüstetes Team sorgt dafür, dass Schnee und Glätte keine Chance haben.

Für ein rutschfestes Angebot, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.